Abstand von Spalierbäumen zum Nachbarn einhalten?

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Ja, das empfehlen wir auf jeden Fall, denn der Abstand zum Nachbarn ist Pflicht. Spalierbäume müssen in einem bestimmten Abstand zum Nachbargrundstück gepflanzt werden. Wie nicht anders zu erwarten, gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen, die den Abstand von Spalierbäumen zu den Nachbarn festlegen. Was Sie dabei beachten sollten und was das mit Ihrem Wohnort zu tun hat, erklären wir Ihnen in diesem Blog.

Erstaunlich: Spalierbäume unterliegen in den meisten Bundesländern den gleichen Grenzabstandsregelungen wie normale Bäume.


Dabei ist dies kaum gerechtfertigt – ihre flache Krone ragt selten über den Zaun hinaus und ihre Höhe bleibt meist konstant. Dennoch gelten je nach Bundesland Pflanzabstände von 1,5 bis über 4 Meter, je nach Wuchsstärke. So ist z.B. in Baden-Württemberg für einen 4 Meter hohen Baum ein Abstand von 3 m erforderlich. Der Abstand zum Nachbarn wird in der Regel von der Stammmitte bis zur Grundstücksgrenze gemessen. Aufgrund der besonderen Wuchsform der Spalierkrone wäre eine differenzierte rechtliche Behandlung in Bezug auf den Abstand von Spalierbäumen zum Nachbarn sinnvoll!

Die wichtigste Sonderregelung betrifft den Abstand von Spalierobstbäumen wie Kirschen, Pflaumen, Äpfel und Birnen zum Nachbarn 
Nicht nur der Pflanzabstand ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. Es gibt auch eine Reihe von lokalen Ausnahmeregelungen, die es erlauben, den Baum näher an den Zaun des Nachbarn zu pflanzen. Informieren Sie sich in jedem Fall im Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes.

Es können folgende Ausnahmebestimmungen möglich sein:

Sonderregelung für Spalierobst

In einigen Fällen und Bundesländern wird für Spalierobstbäume eine Ausnahme gemacht. Hier kann der erforderliche Abstand zum Nachbarn geringer sein oder ganz entfallen, da sie als Nutzgehölze eingestuft werden und weniger wüchsig sind als Ziergehölze.

Baumhöhe bleibt unterhalb der Grundstücksgrenze

Spalierbäume, die nicht höher als der Zaun oder eine angrenzende Mauer sind – in der Regel bis zu 1,80 Meter –, dürfen mit einem Mindestabstand von 50 cm zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden.

Im Einvernehmen mit dem Nachbarn

Der beste Weg, Streitigkeiten zu vermeiden, ist immer die direkte Kommunikation mit allen Nachbarn. Wenn alle Parteien einverstanden sind, können die gesetzlichen Abstände unter Umständen unterschritten werden. Es empfiehlt sich jedoch, Vereinbarungen über den Abstand von Spalierbäumen zum Nachbarn schriftlich festzuhalten.


5 Empfehlungen für die Pflanzplanung von Spalierbäumen:


  1. Informieren Sie sich über das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes, denn es ist die verbindliche Rechtsgrundlage.
  2. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Möglicherweise gibt es örtliche Satzungen oder Bebauungspläne, die zusätzliche oder abweichende Regelungen enthalten.
  3. Sprechen Sie unbedingt mit Ihren Nachbarn, bevor Sie einen Spalierbaum pflanzen. Eine einvernehmliche Lösung ist immer vorteilhaft. Halten Sie die getroffenen Vereinbarungen schriftlich fest.
  4. Berücksichtigen Sie bei der Wahl des Standorts und des Pflanzabstands die endgültige Größe des Spalierbaums.
  5. Erhalten Sie die Baumhöhe sowie die Tiefe und Breite der Baumkrone durch regelmäßige Schnittmaßnahmen.

Tipp für Hauskäufer: Es gibt es eine Verjährungsfrist. Der Anspruch auf Beseitigung eines zu dicht gepflanzten Baumes kann nach einer bestimmten Frist (oft 5 Jahre) verjähren. Beachten Sie das bei einem Immobilienkauf mit Garten.


Fazit: Keine eindeutige Antwort auf die Frage nach dem Abstand von Spalierbäumen zum Nachbarn


In Deutschland gibt es keine pauschalen Abstände für Spalierbäume zum Nachbarn. Die Regelungen sind länderspezifisch und können durch örtliche Gegebenheiten beeinflusst werden. Eine sorgfältige Recherche und die Kommunikation mit Ihren Nachbarn vermeiden spätere Streitigkeiten. Lesen Sie auch unseren Blog über „Spalierbäume oder Zäune: die Vor- und Nachteile“, indem wir auf die Möglichkeiten einer gemeinsame Grenzeinrichtung mit Spalierbäumen eingehen.